SAPV

Patientenwille

Das Wichtigste ist der Wille des Patienten. Viele Menschen möchten am Lebensende nicht mehr ins Krankenhaus, sondern zu Hause versterben. Die Struktur der SAPV ist darauf ausgerichtet als Team (inkl. Angehöriger) eine Krankenhauseinweisung zu vermeiden und individuell auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen. Lebensqualität und Selbstbestimmung sollen erhalten bleiben.

 

Was ist SAPV?

SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Sie ist eine Komplexleistung eines interdisziplinären Teams, das sich auch speziell ausgebildeten Palliativmedizinern, Pflegefachkräften und weitere Disziplinen zusammensetzt. Wenn eine Krankheit besonders intensiv ist und sich dadurch eine starke Symptomatik ergibt, kann eine SAPV sinnvoll sein. Im Mittelpunkt steht die Symptombehandlung wie z.B. bei Schmerzen, Luftnot, Übelkeit/Erbrechen sowie die psychosoziale Unterstützung von Patienten und Angehörigen.

 

Die 4 Säulen der Palliativ- und Hospizarbeit

Hospiz- und Palliativarbeit orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen. Dabei sind neben den körperlichen Bedürfnissen immer auch die sozialen, die emotionalen und spirituellen Bedürfnisse am Lebensende im Blick. Ganzheitliche Betreuung in diesem umfassenden Verständnis ist nur multiprofessionell und interdisziplinär möglich und ruht in der täglichen Praxis der Hospiz- und Palliativarbeit auf vier tragenden Säulen.

Palliativpflegerische Betreuung
Eine fortschreitende Erkrankung erfordert oft eine intensive und spezielle Pflege. Die Fachpflegekräfte in der Hospiz- und Palliativarbeit sind eigens ausgebildet und besitzen spezielle Kenntnisse, um auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen sterbender Menschen angemessen eingehen zu können.

Palliativmedizinische Betreuung
Das Ziel der ärztlichen Betreuung liegt darin, durch den Einsatz hochwirksamer Medikamente Schmerzen und andere krankheitsbedingte Symptome zu beseitigen oder so weit wie möglich zu lindern und damit die Lebensqualität bis zum Schluss zu erhalten.

Psychosoziale Betreuung
Damit ist die umfassende emotionale Unterstützung des sterbenden Menschen und seiner An- und Zugehörigen gemeint. Alle haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Hospiz- und Palliativarbeit haben stets den ganzen Menschen im Blick und stehen beim Erleben und Verarbeiten der Gefühle zur Seite, die in Zusammenhang mit der Erkrankung und dem bevorstehenden Tod auftauchen.

Spirituelle Betreuung
Mit dem Lebensende stellt sich oft, auch direkt ausgesprochen, die Sinnfrage. Spirituelle Betreuung zielt nicht auf vorschnelle Antworten, sondern eröffnet dem sterbenden Menschen einen Raum, in dem diese Frage individuell bewegt werden kann. Unabhängig von der Konfession kann die Lebenserfahrung bilanziert und möglicherweise in einen größeren Zusammenhang gestellt werden.

 

Anspruchsvoraussetzungen

"Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen" (§37b SGB V)

 

Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf SAPV. Dennoch übernehmen die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine SAPV.

 

Bei Erkankungen, bei denen eine Aussicht auf Heilung besteht, kann keine SAPV zum Einsatz kommen.

 

Verordnung von SAPV

SAPV muss durch einen Arzt verordnet werden. Krankenhausärzte können SAPV für eine Woche verordnen; Haus- bzw. Fachärzte (z.B. Onkologe) bis zu acht Wochen. Das Verordnungsformular und die dazugehörige Ausfüllhilfe ist in unserem Downloadbereich zu finden.

 

Leistungen für Patienten

  • Symptomlinderung
  • Versorgung in der eigenen Häuslichkeit
  • Begleitung der Patienten und deren Angehörigen in Bezug auf Krankheitsbewältigung sowie psychosoziale Unterstützung
  • Koordination verschiedener Dienststleister (z.B. Hilfsmittel, Physiotherapie...)
  • 24-stündige Erreichbarkeit
  • schnelle Medikamentenversorgung
  • nach Bedarf Hausbesuche rund um die Uhr
  • Anleitung von Angehörigen für verschiedene Maßnahmen

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